Grundsatz der Mitgliedschaft
 
Die Zusammenarbeit mit Auftrags-Check beruht auf dem Prinzip und der Verpflichtung gegenseitiger Information.
Der Verpflichtung von Auftrags-Check, seinen Mitgliedern Auskünfte zu erteilen, steht die Verpflichtung der Mitglieder gegenüber, Auftrags-Check aus Verträgen mit natürlichen Personen Informationen für den Datenbestand zur Verfügung zu stellen.
Der Datenbestand muss insgesamt ein möglichst vollständiges und aktuelles Bild der Kredit- und Vertrauenswürdigkeit bieten können.
 
Das Prinzip der Gegenseitigkeit ist Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit von Auftrags- Check und damit für eine Zusammenarbeit.
In der Auftrags-Check-Auskunft ist keine Information darüber enthalten, wer die betreffenden Daten gemeldet hat.
Sehrwohl werden Ihre Daten aber bei der Abgabe von Informationen über natürliche Personen gespeichert.
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